gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetzt (ElektroG) sowie Batteriegesetzt (BattG)
Elektro- und Elektronikgeräte ("Altgeräte") sowie Altbatterien und -akkus ("Batterien") dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen einer getrennten Erfassung zugeführt werden. Diese besondere Entsorgungspflicht erkennen Sie an folgendem Sybol auf Ihren Batterien oder Ihrem Altgerät.
Altgeräte können Sie in einer Recyclingstelle in Ihrer Gemeinde zrückgeben. Wenn Sie bei uns ein gleichartiges neues Gerät kaufen, nehmen auch wir Ihr Altgerät zurück, Altbatterien können Sie ebenfalls bei uns abgeben, sofern wir diese auch in unserem Sortiment führen.